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   OVG Schleswig-Holstein, 10.04.1992 - 4 M 33/92   

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OVG Schleswig-Holstein, 10.04.1992 - 4 M 33/92 (https://dejure.org/1992,9877)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.04.1992 - 4 M 33/92 (https://dejure.org/1992,9877)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. April 1992 - 4 M 33/92 (https://dejure.org/1992,9877)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1991 - 4 M 43/91

    Begründung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Straßenrechtlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.04.1992 - 4 M 33/92
    Der Senat stellt in einem solchen Fall die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her (vgl. Beschluß vom 19. Juni 1991 - 4 M 43/91 - mwN).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 19. Juni 1991 aaO; vom 24. Februar 1992 - 4 M 13/92 - vom 06. November 1991 - 4 M 128/91 -) hindert die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung mit dieser Begründung die Behörde nicht, den Sofortvollzug erneut mit nunmehr ausreichender Begründung anzuordnen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.1991 - 4 M 115/91

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Fahrerlaubnisentziehung; Öffentliches

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.04.1992 - 4 M 33/92
    Die Antragsgegnerin war durch den Beschluß des Senats vom 23. August 1991 - 4 M 115/91 - nicht daran gehindert, die sofortige Vollziehung der Entziehungsverfügung erneut mit einer den Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO genügenden Begründung anzuordnen (1.), diese Vollzugsanordnung ist auch materiell nicht zu beanstanden (2).

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 23. August 1991 - 4 M 115/91 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers lediglich deshalb angeordnet, weil er die von der Antragsgegnerin dem angefochtenen Verwaltungsakt beigefügte Begründung der Vollzugsanordnung nicht für ausreichend gehalten hat.

  • BVerwG, 09.03.1988 - 7 B 188.87

    Ungeeignetheit des Fahrzeugführers bei regelmäßigem Haschischkonsum

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.04.1992 - 4 M 33/92
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschlug vom 09.03.1988 - 7 B 188.87 - (NZV 1988, 117) gewisse Zweifel daran geäußert, ob die Heranziehung dieses Gutachtens zur Beurteilung dieser Frage ausreicht, weil die Darstellungen des Gutachtens relativ knapp gehalten sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1988 - 10 S 2334/87

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei regelmäßigem Haschischkonsum - Echorausch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.04.1992 - 4 M 33/92
    Aus diesen Feststellungen hat der VGH Mannheim in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 06.09.1988 - 1O S 2334/87 -, NJW 1989, 1625 f) den Schluß gezogen, daß Personen, die von Haschisch abhängig sind oder dieses Rauschmittel über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder eingenommen haben, zum Führen von Kraftfahrzeugen aller Klassen ungeeignet sind.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.1992 - 4 M 44/92

    Zulässigkeit einer erneuten Anordnung des Sofortvollzugs nach Beschluss über die

    Wie der Senat in der den Beteiligten in Ablichtung zur Verfügung gestellten Entscheidung vom 10. April 1992 - 4 M 33/92 - ausgeführt hat (vgl. dort Seiten 3 und 4), beschränkt sich der hier angefochtene Beschluß der 3. Kammer vom 17. März 1992 in seiner Verbindlichkeit und Bindungswirkung zwischen den Beteiligten auf seinen nach dem Gesamtinhalt und den tragenden Gründen dieser Entscheidung zu bestimmenden materiellen Gehalt, hier demgemäß auf die Regelung, daß der Verwaltungsakt so lange nicht vollzogen werden darf, wie die Vollzugsanordnung nicht ordnungsgemäß schriftlich begründet ist.

    Wird von der Behörde so verfahren, so hat der Widerspruch nach der im Beschluß vom 10. April 1992, aaO, niedergelegten Rechtsauffassung des Senats, an der er festhält, keine aufschiebende Wirkung mehr.

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.01.1995 - 4 M 117/94

    Alkoholabhängigkeit; Abstinenz; Therapie

    Das Suchtmittel, bei dem derartige Auswirkungen - und so auch im Falle des Klägers - beispielhaft zutage treten, ist nach der Rechtsprechung des Senats, wie sie bereits in dem Beschluß vom 10. April 1992 - 4 M 33/92 - ihren Ausdruck gefunden hat, der Alkohol.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1998 - 2 M 5/98

    Angestelltenverhältnis; Gleichstellungsbeauftragte; Verwaltungseinheit

    Die Antragsgegnerin hat zwar in bezug auf diesen Entscheidungstenor keine ernstlichen Zweifel dargelegt (vgl. dazu Beschlüsse des 4. Senats des OVG Schleswig v. 19.06.1991 - 4 M 43/91 -, NVwZ 1992, 688/690, und v. 10.04.1992 - 4 M 33/92 -, S. 2 - 4 d. Abdr., n.v.), doch genügen für eine Beschwerdezulassung nach §§ 146 Abs. 4 und 5, 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Darlegungen zur ausreichenden Begründung der Vollzugsanordnung.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2001 - 1 M 12/01

    Fehlen des Rechtsschutzinteresses wegen einfacherer Zielrerreichung

    Ergeht eine solche erneute Anordnung, hat der Widerspruch des Betroffenen auch angesichts der vorangegangenen gerichtlichen Entscheidung keine aufschiebende Wirkung mehr (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 19.06.1991 - 4 M 43/91 -, NVwZ 1992, 688/690 und vom 10.04.1992 - 4 M 33/92 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.12.1993 - 4 M 10/93 -, DÖV 1994, 352; jeweils m.w.N.).
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